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Wohngeld-Rechner

Wie viel Wohngeld steht deinem Haushalt zu? Trage Haushaltsgröße, Miete und Einkommen ein — der Rechner liefert eine Schätzung nach Wohngeld-Plus 2023+ (Mietenstufe 4 als Default).

Wohngeld / Monat
0,00 €
Mit dem Einkommen kein Anspruch — Schätzung, Härtefälle möglich.
Anrechenbares Einkommen
1.680,00 €
Berücksichtigte Miete
750,00 €
Höchstbetrag MS 4: 767,00 €

So funktioniert die Formel

Vereinfachte Wohngeldformel (§ 19 WoGG):

  W  =  1,15 × ( M  −  (a + b·M + c·Y) · Y )

  M = berücksichtigungsfähige Miete (max je Haushaltsgröße)
  Y = anrechenbares Einkommen (Brutto − pauschale Abzüge)
  a, b, c = Tabellenwerte je Haushaltsgröße

Schätzung. Reale Werte hängen außerdem von der Mietenstufe 1–7 deiner Stadt / Gemeinde ab und enthalten ggf. Sonderzuschüsse (Behinderung, Schwangerschaft, Pflege). Antrag bei der Wohngeldstelle der Gemeinde.

Häufige Fragen

Wer hat Anspruch auf Wohngeld?+

Wer Miete oder Wohnkosten selbst trägt und mit dem Haushalts-Einkommen unter den Wohngeld-Grenzen liegt — typischerweise Geringverdiener:innen, Rentner:innen, Auszubildende und Studierende ohne BAföG-Anspruch. Wer Bürgergeld oder Sozialhilfe bekommt, kein Wohngeld zusätzlich.

Was ist Wohngeld Plus?+

Reform vom 1.1.2023 — etwa Verdopplung der durchschnittlichen Leistung, Heizkostenpauschale dauerhaft im Wohngeld integriert, Klimakomponente. Berechnungssystematik im Grundsatz unverändert, aber Beträge deutlich höher.

Was zählt zum berücksichtigungsfähigen Einkommen?+

Brutto-Erwerbseinkommen, Renten, ALG I, Krankengeld, Unterhalt, Mieteinnahmen — abzüglich Pauschalen (10 % für Steuer, KV, RV) und Werbungskostenpauschale. Wer alle drei zahlt, hat 30 % Abzug.

Wie viel Wohngeld bekomme ich konkret?+

Der Rechner zeigt eine Schätzung anhand der Wohngeldformel (§ 19 WoGG). Reale Werte hängen außerdem von Mietenstufe (1–7), Heizkosten und Sonderfreibeträgen ab — der Rechner nimmt vereinfacht Mietenstufe 4 und Bundesdurchschnitt.

Wo beantrage ich Wohngeld?+

Bei der Wohngeldstelle deiner Gemeinde / Stadt. Antrag online oder schriftlich, Bewilligung üblicherweise für 12 Monate, dann neuer Antrag.

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