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Bürgergeld-Rechner

Was kommt rein, wann es kommt. Bürgergeld-Anspruch 2026 mit allen Regelsätzen (Nullrunde — keine Erhöhung), Einkommens-Anrechnung und den genauen Auszahlungsterminen für jeden Monat.

Anspruch / Monat
1.113,00 €
Bedarf gesamt
1.113,00 €
Anrechenbares Einkommen
0,00 €
Zwischenrechnung
Regelsatz Summe: 563,00 €
+ Wohnkosten (KdU): 550,00 €
− Einkommen (nach Freibetrag 0,00 €): 0,00 €

Bürgergeld-Auszahlungstermine 2026

Die Auszahlung erfolgt jeweils am letzten Werktag des Vormonats, damit das Geld am 1. des Monats verfügbar ist. Bei Wochenende oder Feiertag rutscht der Termin auf den vorletzten Werktag.

Für den MonatAuszahlung
Januar 2026Di, 30.12.2025
Februar 2026Fr, 30.01.2026
März 2026Fr, 27.02.2026
April 2026Di, 31.03.2026
Mai 2026Do, 30.04.2026
Juni 2026Fr, 29.05.2026
Juli 2026Di, 30.06.2026
August 2026Fr, 31.07.2026
September 2026Mo, 31.08.2026
Oktober 2026Mi, 30.09.2026
November 2026Fr, 30.10.2026
Dezember 2026Mo, 30.11.2026

Keine Erhöhung 2026 — Nullrunde beim Bürgergeld

Der Regelsatz bleibt 2026 unverändert: 563 EUR für Alleinstehende. Grund ist die Anpassungsformel nach § 28a SGB XII: weil die Inflation in der Referenzperiode unter dem alten Regelsatz gelegen hat, fällt der „Auffüll-Anteil" aus. Die Regelsätze für Paare (506 EUR), Kinder (357/390/471 EUR) bleiben ebenfalls auf dem 2024er-Wert.

Geplante Reform: Bürgergeld wird Neue Grundsicherung

Die Bundesregierung hat im Frühjahr 2026 die Umbenennung und Reform des Bürgergelds angekündigt. Geplant sind: schärfere Mitwirkungspflichten, verschärfte Sanktionen, vereinfachte Anrechnung beim Zuverdienst und ein neuer Name Neue Grundsicherung. Stand Mai 2026: Gesetzentwurf in der Ausarbeitung, Inkrafttreten frühestens 1. Januar 2027. Sobald beschlossen, aktualisieren wir den Rechner.

So funktioniert die Formel

Bedarf       = Σ Regelsätze   +   Warmmiete (KdU)
Freibetrag   = 100 €
             + 20 %  von   100 €  bis   520 €
             + 30 %  von   520 €  bis  1000 €
             + 10 %  von  1000 €  bis  1200 €
Anrechen-
bares Eink.  = Einkommen  −  Freibetrag
Anspruch     = max(0,  Bedarf − anrechenbares Einkommen)

Quelle Regelsätze: § 20 SGB II, Anlage zu § 28 SGB XII. Stand 2026: Nullrunde gegenüber 2024/2025.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Regelsatz 2026?+

Alleinstehende 563 €, Paare je 506 €, volljährige Personen im Haushalt anderer 451 €. Kinder gestaffelt nach Alter: 0–5 Jahre 357 €, 6–13 Jahre 390 €, 14–17 Jahre 471 €. Diese Werte gelten seit 2024 unverändert (Nullrunde 2026).

Wann wird Bürgergeld im Januar 2026 ausgezahlt?+

Am 30. Dezember 2025 (Dienstag) — Bürgergeld kommt immer am letzten Werktag des Vormonats auf dem Konto, damit es am 1. verfügbar ist. Die komplette Tabelle für alle 12 Monate 2026 findest du weiter oben.

Gibt es 2026 eine Erhöhung beim Bürgergeld?+

Nein. Nach der Anpassungsformel (§ 28a SGB XII) bleibt der Regelsatz unverändert bei 563 EUR (Single) — eine Nullrunde. Geringere Inflation in der Referenzperiode führte dazu, dass keine zusätzliche Erhöhung anfiel.

Was zählt zu den Wohnkosten (KdU)?+

Die tatsächliche Kaltmiete plus alle Nebenkosten inkl. Heizung. Übernommen wird, was das Jobcenter pro Stadt/Kreis als angemessen einstuft. Der Rechner setzt deine Eingabe 1:1 als Bedarf an; im Realfall kann das Jobcenter Abstriche machen, wenn die Miete deutlich über dem örtlichen Schnitt liegt.

Wie wird Einkommen angerechnet?+

Vereinfacht: Die ersten 100 € sind anrechnungsfrei (Grundfreibetrag). Vom Betrag zwischen 100 € und 520 € bleiben 20 % frei, zwischen 520 € und 1000 € sogar 30 %, zwischen 1000 € und 1200 € noch 10 %. Der Rest wird vom Bedarf abgezogen.

Gibt es Vermögensfreibeträge?+

Im ersten Jahr Bürgergeld (Karenzzeit) darf das Vermögen bis 40.000 € pro Person + 15.000 € pro weiterer betragen. Danach gelten 15.000 € pro Kopf. Selbstgenutztes Wohneigentum bis zu einer gewissen Größe zählt nicht mit. Dieser Rechner berücksichtigt Vermögen noch nicht.

Wie verlässlich ist der Rechner?+

Er gibt eine Orientierung mit allen wesentlichen Faktoren (Regelsatz, Kosten der Unterkunft, Einkommens-Anrechnung). Sonderbedarfe (Mehrbedarf für Alleinerziehende, Schwangere, Warmwasser-Pauschale, Mehrbedarf bei kostenaufwändiger Ernährung etc.) sind nicht enthalten — sie können den Anspruch erhöhen.

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