Mutterschutz-Rechner
Mutterschutz nach dem MuSchG dauert sechs Wochen vor und mindestens acht Wochen nach der Geburt. Gib deinen Entbindungstermin ein — der Rechner zeigt Anfang und Ende der Schutzfrist.
So funktioniert die Formel
Beginn = ET − 6 Wochen Ende = ET + 8 Wochen (oder + 12 Wochen) Gesamt = 6 Wochen vor ET + 8/12 Wochen nach ET
Rechtsgrundlage: § 3 MuSchG (Schutzfristen vor und nach der Entbindung). Die 12-Wochen-Variante greift automatisch bei Mehrlingsgeburten und Frühgeburten sowie bei Kindern mit ärztlich festgestellter Behinderung (auf Antrag).
Häufige Fragen
Wann beginnt der Mutterschutz?+
Sechs Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin (ET). Beispiel: ET = 1.10. → Mutterschutz-Beginn = 20.8.
Wann endet der Mutterschutz nach der Geburt?+
Standardmäßig acht Wochen nach der Geburt. Bei Mehrlingsgeburten, Frühgeburten oder einem Kind mit ärztlich festgestellter Behinderung verlängert sich die Frist auf zwölf Wochen.
Was zählt als Frühgeburt im Sinne des MuSchG?+
Geburten vor der vollendeten 37. SSW oder mit einem Geburtsgewicht unter 2500 g. Außerdem alle Geburten, bei denen das Kind unmittelbar nach der Geburt eine Klinikbehandlung benötigt.
Was passiert, wenn das Kind später kommt als der ET?+
Die Frist nach der Geburt bleibt voll erhalten — sie wird nicht aufgefressen. Aus 6 Wochen vor + 8 Wochen nach werden also bei späterer Geburt insgesamt mehr Schutzfrist-Tage.
Darf ich vor Beginn der Schutzfrist freiwillig arbeiten?+
Ja, bis zum letzten Tag vor der 6-Wochen-Vor-Frist. In den letzten 6 Wochen vor ET darfst du nur mit ausdrücklicher Erklärung gegenüber dem Arbeitgeber weiterarbeiten — und diese Erklärung jederzeit zurücknehmen.