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Mutterschutz-Rechner

Mutterschutz nach dem MuSchG dauert sechs Wochen vor und mindestens acht Wochen nach der Geburt. Gib deinen Entbindungstermin ein — der Rechner zeigt Anfang und Ende der Schutzfrist.

Schutzfrist Beginn
Freitag, 07. August 2026
Errechneter ET
Freitag, 18. September 2026
Schutzfrist Ende
Freitag, 13. November 2026
8 Wochen nach ET — Frist verschiebt sich, falls das Kind später kommt.

So funktioniert die Formel

Beginn    =  ET  −  6 Wochen
Ende      =  ET  +  8 Wochen   (oder + 12 Wochen)
Gesamt    =  6 Wochen vor ET  +  8/12 Wochen nach ET

Rechtsgrundlage: § 3 MuSchG (Schutzfristen vor und nach der Entbindung). Die 12-Wochen-Variante greift automatisch bei Mehrlingsgeburten und Frühgeburten sowie bei Kindern mit ärztlich festgestellter Behinderung (auf Antrag).

Häufige Fragen

Wann beginnt der Mutterschutz?+

Sechs Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin (ET). Beispiel: ET = 1.10. → Mutterschutz-Beginn = 20.8.

Wann endet der Mutterschutz nach der Geburt?+

Standardmäßig acht Wochen nach der Geburt. Bei Mehrlingsgeburten, Frühgeburten oder einem Kind mit ärztlich festgestellter Behinderung verlängert sich die Frist auf zwölf Wochen.

Was zählt als Frühgeburt im Sinne des MuSchG?+

Geburten vor der vollendeten 37. SSW oder mit einem Geburtsgewicht unter 2500 g. Außerdem alle Geburten, bei denen das Kind unmittelbar nach der Geburt eine Klinikbehandlung benötigt.

Was passiert, wenn das Kind später kommt als der ET?+

Die Frist nach der Geburt bleibt voll erhalten — sie wird nicht aufgefressen. Aus 6 Wochen vor + 8 Wochen nach werden also bei späterer Geburt insgesamt mehr Schutzfrist-Tage.

Darf ich vor Beginn der Schutzfrist freiwillig arbeiten?+

Ja, bis zum letzten Tag vor der 6-Wochen-Vor-Frist. In den letzten 6 Wochen vor ET darfst du nur mit ausdrücklicher Erklärung gegenüber dem Arbeitgeber weiterarbeiten — und diese Erklärung jederzeit zurücknehmen.

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