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RVG-Rechner

Anwalts­gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungs­gesetz: Gegenstandswert + Tätigkeitsfaktor + Auslagen + MwSt = was du am Ende auf der Kostenrechnung siehst.

Netto (Gebühr + Auslagen)
454,20 €
MwSt 19 %
86,30 €
Endbetrag
540,50 €
Zwischenrechnung
1,0-Gebühr aus Tabelle: 334,00 €
× Faktor 1,3 = 434,20 €
+ Auslagenpauschale Nr. 7002 VV RVG: 20,00 €

RVG-Tabelle 2026 (Anlage 2 § 13 RVG)

Die 1,0-Gebühr nach Gegenstandswert — Basis für alle weiteren Faktoren (Verfahrensgebühr 1,3, Terminsgebühr 1,2, Geschäftsgebühr 0,5–2,5):

Gegenstandswert bis1,0-Gebühr1,3 (Verfahren)
500 EUR49 EUR64 EUR
1.000 EUR88 EUR114 EUR
1.500 EUR127 EUR165 EUR
2.000 EUR166 EUR216 EUR
3.000 EUR222 EUR289 EUR
4.000 EUR278 EUR361 EUR
5.000 EUR334 EUR434 EUR
6.000 EUR390 EUR507 EUR
7.000 EUR446 EUR580 EUR
8.000 EUR502 EUR653 EUR
9.000 EUR558 EUR725 EUR
10.000 EUR614 EUR798 EUR
13.000 EUR666 EUR866 EUR
16.000 EUR718 EUR933 EUR
19.000 EUR770 EUR1.001 EUR
22.000 EUR822 EUR1.069 EUR
25.000 EUR874 EUR1.136 EUR
30.000 EUR955 EUR1.242 EUR
40.000 EUR1.117 EUR1.452 EUR
50.000 EUR1.279 EUR1.663 EUR

Stand: Werte seit KostRÄG 2021 unverändert. Höhere Werte sind durch lineare Interpolation aus dem Gesetz ableitbar.

So funktioniert die Formel

1,0-Gebühr   = Anlage 2 RVG  (Wertgebühr nach Gegenstandswert)
Gebühr       = 1,0-Gebühr  ×  Faktor   (z.B. 1,3 Verfahrensgebühr)
Auslagen     = 20 €        (Nr. 7002 VV RVG, Pauschale)
Netto        = Gebühr + Auslagen
MwSt         = Netto × 19 %
Endbetrag    = Netto + MwSt

Quelle der Tabelle: Anlage 2 zu § 13 RVG. Werte gelten seit dem KostRÄG 2021 unverändert.

Häufige Fragen

Wie werden Anwaltsgebühren nach RVG berechnet?+

Aus dem Gegenstandswert (Streitwert) wird über die Tabelle Anlage 2 RVG eine 1,0-Gebühr abgeleitet. Diese wird mit einem Tätigkeitsfaktor multipliziert (z.B. 1,3 für eine Verfahrensgebühr in der Klage). Hinzu kommen Auslagenpauschale (i.d.R. 20 €) und die Mehrwertsteuer.

Was ist der Gegenstandswert?+

Der Geldwert dessen, worum es im Verfahren geht. Bei einer Schmerzensgeld-Klage: die Forderung. Bei einer Räumungsklage: 12 Monatsmieten. Bei einer Scheidung: Nettoeinkommen × 3 plus Vermögen × 5 %. Bei Beratung: meist das Interesse des Mandanten.

Welcher Faktor ist der Standard?+

Für die Verfahrensgebühr in einer Zivilklage ist 1,3 die Mittelgebühr (Nr. 3100 VV RVG). 1,2 ist die typische Terminsgebühr (3104 VV). 1,5 die Einigungsgebühr bei Vergleich (1003 VV).

Sind die Werte 2026 noch aktuell?+

Die Tabelle Anlage 2 RVG wurde zuletzt mit dem KostRÄG 2021 angepasst und gilt unverändert bis mindestens 2026. Sollte sich das ändern, ziehe ich hier nach.

Was ist mit Beratungshilfe-Mandanten oder Pflichtverteidigern?+

Dafür gelten eigene Tabellen (Beratungshilfe-Gebühren, Pflichtverteidiger nach Teil 4 VV RVG). Dieser Rechner bildet die normalen Wahlanwaltsgebühren ab — die häufigste Konstellation bei zivilrechtlicher Vertretung.

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