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Gewerbesteuer-Rechner

Gewerbeertrag rein, Steuer nach Freibetrag und Hebesatz raus. Mit effektivem Steuersatz.

Freibetrag
24.500,00 €
Personengesellschaft: 24.500 EUR
Steuermessbetrag
1.942,50 €
3,5 % des Ertrags nach Freibetrag
Gewerbesteuer pro Jahr
7.770,00 €
Effektiver Steuersatz
9.71 %

So funktioniert die Formel

Messbetrag    = (Ertrag − Freibetrag) · 3,5 %
Gewerbesteuer = Messbetrag · Hebesatz / 100
Freibetrag    : 24.500 EUR fuer Einzeluntern. + Personenges.
                Kapitalgesellschaften: 0 EUR

Hebesatz-Beispiele 2025: Muenchen 490 %, Berlin 410 %, Hamburg 470 %, Frankfurt 460 %. Steuersatz beim Finanzamt erfragen.

Häufige Fragen

Wie wird die Gewerbesteuer berechnet?+

Gewerbeertrag minus Freibetrag (Einzelunternehmer/Personen­gesellschaften: 24.500 EUR), mal Steuermesszahl 3,5 %, mal Hebesatz der Gemeinde.

Was ist die Steuermesszahl?+

Einheitliche Zahl, festgelegt im GewStG: 3,5 %. Sie wird auf den Gewerbeertrag nach Freibetrag angewendet — das Ergebnis ist der Steuermessbetrag.

Wie hoch ist der Hebesatz?+

Jede Gemeinde legt ihn selbst fest. Bandbreite: 200 % (Land) bis ueber 900 % (Grossstadt). Mindesthebesatz nach Gesetz: 200 %.

Wer zahlt Gewerbesteuer?+

Alle Gewerbetreibenden (auch GmbH, UG). Freiberufler nicht. Bei Einzelunternehmern/Personen­gesellschaften wird die Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer pauschal angerechnet (§ 35 EStG).

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