Gewerbesteuer-Rechner
Gewerbeertrag rein, Steuer nach Freibetrag und Hebesatz raus. Mit effektivem Steuersatz.
So funktioniert die Formel
Messbetrag = (Ertrag − Freibetrag) · 3,5 %
Gewerbesteuer = Messbetrag · Hebesatz / 100
Freibetrag : 24.500 EUR fuer Einzeluntern. + Personenges.
Kapitalgesellschaften: 0 EURHebesatz-Beispiele 2025: Muenchen 490 %, Berlin 410 %, Hamburg 470 %, Frankfurt 460 %. Steuersatz beim Finanzamt erfragen.
Häufige Fragen
Wie wird die Gewerbesteuer berechnet?+
Gewerbeertrag minus Freibetrag (Einzelunternehmer/Personengesellschaften: 24.500 EUR), mal Steuermesszahl 3,5 %, mal Hebesatz der Gemeinde.
Was ist die Steuermesszahl?+
Einheitliche Zahl, festgelegt im GewStG: 3,5 %. Sie wird auf den Gewerbeertrag nach Freibetrag angewendet — das Ergebnis ist der Steuermessbetrag.
Wie hoch ist der Hebesatz?+
Jede Gemeinde legt ihn selbst fest. Bandbreite: 200 % (Land) bis ueber 900 % (Grossstadt). Mindesthebesatz nach Gesetz: 200 %.
Wer zahlt Gewerbesteuer?+
Alle Gewerbetreibenden (auch GmbH, UG). Freiberufler nicht. Bei Einzelunternehmern/Personengesellschaften wird die Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer pauschal angerechnet (§ 35 EStG).