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Erbschaftssteuer-Rechner

Erben hat Spielregeln. Erbschaft brutto rein, Steuer nach Freibetrag und Verwandtschaftsklasse raus — mit allen Werten ErbStG 2026.

Persönlicher Freibetrag
400.000 €
Steuerklasse I
Steuerpflichtiger Erwerb
200.000 €
Steuersatz 11 %
Erbschaftssteuer
22.000 €
Netto-Erbschaft
578.000 €

Persönliche Freibeträge 2026

VerwandtschaftSteuerklasseFreibetrag
Ehegatte / PartnerI500.000 EUR
Kind (auch Stief/Adoptiv)I400.000 EUR
Enkel (Eltern †)I400.000 EUR
Enkel (Eltern leben)I200.000 EUR
Eltern (bei Erbschaft)I100.000 EUR
Geschwister, Nichten/NeffenII20.000 EUR
Andere (auch Partner ohne Ehe)III20.000 EUR

Steuersätze nach Klasse

Erwerb bisKlasse IKlasse IIKlasse III
75.000 EUR7 %15 %30 %
300.000 EUR11 %20 %30 %
600.000 EUR15 %25 %30 %
6.000.000 EUR19 %30 %30 %
13.000.000 EUR23 %35 %50 %
26.000.000 EUR27 %40 %50 %
> 26 Mio. EUR30 %43 %50 %

So funktioniert die Formel

Steuerpflichtig = Erbe − Freibetrag
Steuer          = Steuerpflichtig × Steuersatz_je_Klasse
Netto           = Erbe − Steuer

Versorgungsfreibetrag (zusaetzlich, Klasse I):
  Ehegatte:  256.000 EUR
  Kind 0-5:   52.000 EUR
  Kind 5-10:  41.000 EUR
  Kind 10-15: 30.700 EUR
  Kind 15-20: 20.500 EUR
  Kind 20-27: 10.300 EUR

Vereinfacht: ohne Versorgungsfreibetrag-Anrechnung anderer Bezüge, ohne Sachwert-Sonderregelungen für Immobilien/Betriebsvermögen. Bei komplexen Erbfällen Steuerberater oder Notar konsultieren.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Erbschaftssteuer?+

Hängt von Steuerklasse und Wert ab: Kinder zahlen 7-30 % je nach Erbschaftshöhe, Ehegatten 7-30 % nach Steuerklasse I. Geschwister + Nichten 15-43 % (Klasse II). Fremde 30-50 % (Klasse III). Vorher gehen die Freibeträge ab.

Wie hoch ist der Freibetrag bei der Erbschaftssteuer?+

Ehegatte/eingetragener Partner: 500.000 EUR. Kinder + Enkel mit verstorbenen Eltern: 400.000 EUR pro Kind. Enkelkinder bei lebenden Eltern: 200.000 EUR. Eltern bei Erbschaft (nicht Schenkung): 100.000 EUR. Geschwister + Andere: 20.000 EUR.

Was ist der Versorgungsfreibetrag?+

Zusätzlich zum normalen Freibetrag. Ehegatte: 256.000 EUR. Kind 0-5 Jahre: 52.000 EUR, 5-10 J: 41.000, 10-15 J: 30.700, 15-20 J: 20.500, 20-27 J: 10.300. Wird gekürzt um Wert anderer Versorgungsbezüge (z.B. Witwenrente).

Welche Steuerklassen gibt es?+

Klasse I: Ehegatte, Kinder, Enkelkinder, Eltern (bei Erbschaft). Klasse II: Geschwister, Nichten/Neffen, Schwiegereltern, Stiefeltern, geschiedener Ehegatte. Klasse III: Alle anderen — auch unverheiratete Partner!

Wann muss ich die Steuer zahlen?+

Erbschaftssteuer ist innerhalb von 3 Monaten beim Finanzamt anzuzeigen. Das Finanzamt setzt die Steuer durch Bescheid fest, fällig 1 Monat nach Zustellung. Auf Antrag bis zu 10 Jahre Stundung möglich (bei Immobilien).

Wann fällt das selbstgenutzte Haus weg?+

Ehegatte erbt selbstgenutztes Familienheim steuerfrei (unabhängig vom Wert). Kinder: steuerfrei bis 200 m² Wohnfläche. Voraussetzung: 10 Jahre Selbstnutzung. Bei vorzeitiger Aufgabe (außer aus zwingenden Gründen) fällt Steuer rückwirkend an.

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