Witwenrente-Rechner
55 % grosse oder 25 % kleine Witwenrente — mit Sterbeviertel, Freibetrag und Einkommens-Anrechnung 2026.
So funktioniert die Formel
Grosse Witwenrente = 55 % · Rente_Verstorbener Kleine Witwenrente = 25 % · Rente_Verstorbener (24 Monate) Freibetrag_2026 = 1.038,05 EUR + 220,17 EUR · Kinder Anrechnung = 40 % · (Netto − Freibetrag) Auszahlung = Witwenrente_brutto − Anrechnung
Stand: 2026, vorbehaltlich der Rentenanpassung zum 1. Juli 2026. Endgueltige Hoehe legt die Deutsche Rentenversicherung im Bescheid fest.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Witwenrente?+
Die grosse Witwenrente betraegt 55 % der Rente des Verstorbenen (60 % bei alter Rechtslage vor 2002). Die kleine Witwenrente sind 25 %.
Wer bekommt die grosse, wer die kleine Witwenrente?+
Grosse Witwenrente: ab 47 Jahren (Stand 2026), bei Erwerbsminderung oder bei Kindern unter 18. Kleine Witwenrente: alle anderen Hinterbliebenen, aber nur 24 Monate lang.
Wird eigenes Einkommen angerechnet?+
Ja. Vom Netto-Einkommen wird der Freibetrag abgezogen (2026: 1.038,05 EUR West, plus 220,17 EUR pro waisenberechtigtem Kind). 40 % des verbleibenden Betrags werden auf die Rente angerechnet.
Gibt es ein Sterbevierteljahr?+
Ja. In den ersten drei Monaten nach dem Tod wird die volle Rente des Verstorbenen weitergezahlt — ohne Einkommens-Anrechnung. Erst danach setzt die normale Witwenrente ein.