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Witwenrente-Rechner

55 % grosse oder 25 % kleine Witwenrente — mit Sterbeviertel, Freibetrag und Einkommens-Anrechnung 2026.

Witwenrente brutto
990,00 €
55 % der Rente des Verstorbenen
Freibetrag
1.038,05 €
Eigenes Einkommen bleibt bis hierher anrechnungsfrei
Einkommens-Anrechnung
64,78 €
40 % vom Betrag ueber dem Freibetrag
Auszahlung pro Monat
925,22 €
Sterbeviertel (Monat 1–3)
1.800,00 €
Volle Rente des Verstorbenen, ohne Anrechnung

So funktioniert die Formel

Grosse Witwenrente = 55 % · Rente_Verstorbener
Kleine Witwenrente = 25 % · Rente_Verstorbener  (24 Monate)
Freibetrag_2026    = 1.038,05 EUR + 220,17 EUR · Kinder
Anrechnung         = 40 % · (Netto − Freibetrag)
Auszahlung         = Witwenrente_brutto − Anrechnung

Stand: 2026, vorbehaltlich der Rentenanpassung zum 1. Juli 2026. Endgueltige Hoehe legt die Deutsche Rentenversicherung im Bescheid fest.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Witwenrente?+

Die grosse Witwenrente betraegt 55 % der Rente des Verstorbenen (60 % bei alter Rechtslage vor 2002). Die kleine Witwenrente sind 25 %.

Wer bekommt die grosse, wer die kleine Witwenrente?+

Grosse Witwenrente: ab 47 Jahren (Stand 2026), bei Erwerbsminderung oder bei Kindern unter 18. Kleine Witwenrente: alle anderen Hinterbliebenen, aber nur 24 Monate lang.

Wird eigenes Einkommen angerechnet?+

Ja. Vom Netto-Einkommen wird der Freibetrag abgezogen (2026: 1.038,05 EUR West, plus 220,17 EUR pro waisenberechtigtem Kind). 40 % des verbleibenden Betrags werden auf die Rente angerechnet.

Gibt es ein Sterbevierteljahr?+

Ja. In den ersten drei Monaten nach dem Tod wird die volle Rente des Verstorbenen weitergezahlt — ohne Einkommens-Anrechnung. Erst danach setzt die normale Witwenrente ein.

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