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Düsseldorfer Tabelle 2026

Die Düsseldorfer Tabelle 2026 — gestaffelt nach 15 Einkommensgruppen und 4 Altersstufen. Sie regelt den Bedarf an Kindesunterhalt für unverheiratete und getrennt lebende Eltern.

Kindesunterhalt nach Einkommen und Alter (Stand 01.01.2026)

Beträge sind reine Bedarfssätze ohne Kindergeld-Abzug.

Bereinigtes Netto0–5 J6–11 J12–17 Jab 18 J
bis 2.100 €482 €554 €649 €693 €
2.101 – 2.500 €506 €583 €682 €728 €
2.501 – 2.900 €530 €610 €715 €763 €
2.901 – 3.300 €555 €638 €748 €798 €
3.301 – 3.700 €579 €666 €781 €832 €
3.701 – 4.100 €603 €694 €814 €867 €
4.101 – 4.500 €627 €722 €847 €902 €
4.501 – 4.900 €651 €749 €880 €937 €
4.901 – 5.300 €675 €777 €913 €971 €
5.301 – 5.700 €699 €805 €946 €1006 €
5.701 – 6.400 €747 €860 €1011 €1076 €
6.401 – 7.200 €795 €916 €1077 €1145 €
7.201 – 8.200 €843 €971 €1142 €1215 €
8.201 – 9.700 €891 €1026 €1207 €1284 €
9.701 – 11.200 €940 €1082 €1273 €1354 €

Kindergeld-Abzug

Das Kindergeld wird zur Hälfte vom Tabellenbetrag abgezogen — bei minderjährigen Kindern. Volljährige bekommen das volle Kindergeld angerechnet.

Kindergeld 2026: 255 € für jedes Kind (gleichmäßig ab dem 1. Kind, seit 2023 vereinheitlicht).

Selbstbehalt 2026

Gegenüber minderjährigen Kindern, erwerbstätig
1.450 €
Gegenüber minderjährigen Kindern, nicht erwerbstätig
1.200 €
Gegenüber volljährigen Kindern
1.750 €
Gegenüber Ehegatten
1.650 €

Häufige Fragen

Was ist die Düsseldorfer Tabelle?+

Eine vom Oberlandesgericht Düsseldorf herausgegebene Leitlinie zur Berechnung des Kindesunterhalts. Sie ist bundesweit anerkannt — auch wenn sie keine Gesetzeskraft hat, orientieren sich praktisch alle Familiengerichte daran.

Wann wird die Tabelle aktualisiert?+

Alle 1–2 Jahre. Die letzte Anpassung trat zum 01.01.2026 in Kraft — Sätze und Selbstbehalte wurden angehoben, weil der Mindestunterhalt für Kinder neu festgelegt wurde.

Wie viel Unterhalt zahle ich bei 3.000 € Netto und einem Kind unter 6?+

Bei 3.000 € bereinigtem Netto (Einkommensgruppe 3) und einem Kind in der ersten Altersstufe: 528 € abzüglich der Hälfte des Kindergeldes (250/2 = 125 €) = 403 € Zahlbetrag.

Was ist der Selbstbehalt?+

Der Betrag, der dem Zahlungspflichtigen monatlich zum eigenen Lebensunterhalt mindestens verbleiben muss. 2026: 1.450 € für Erwerbstätige bzw. 1.200 € für Nicht-Erwerbstätige gegenüber minderjährigen Kindern.

Gilt die Tabelle auch für volljährige Kinder?+

Ja, für sogenannte privilegierte Volljährige (unter 21, unverheiratet, noch im Elternhaus, in Schul-/Berufsausbildung). Sie werden in der vierten Altersstufe geführt.