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Abfindungs-Rechner

Brutto-Abfindung rein, Netto mit und ohne Fuenftelregelung raus. Ohne Soli, ohne Kirchensteuer, Steuerklasse I.

Steuer ohne Fuenftelregel
19.567,26 €
Steuer mit Fuenftelregel
16.852,67 €
Steuerersparnis
2.714,59 €
Auszahlung netto (mit Regel)
33.147,33 €

So funktioniert die Formel

Ohne Regel : Steuer = LSt(Jahr + Abfindung) − LSt(Jahr)
Mit Regel  : Steuer = (LSt(Jahr + Abfindung/5) − LSt(Jahr)) · 5
Netto      : Abfindung − Steuer

Vereinfacht: Grundtarif Steuerklasse I, ohne Soli/Kirche/KV. Fuer genaue Auszahlung beim Arbeitgeber nachfragen oder Steuerberater.

Häufige Fragen

Was ist die Fuenftelregelung?+

Statt die ganze Abfindung auf einmal zu versteuern, wird so getan, als kaeme nur ein Fuenftel davon zum normalen Jahreseinkommen dazu. Die berechnete Steuer wird dann mal 5 genommen. Das glaettet den Steuersatz.

Faustformel fuer die Abfindung?+

Branchenueblich: 0,5 Monatsgehaelter pro Beschaeftigungsjahr (Regel-Abfindung). Im Sozialplan oft mehr.

Fallen Sozialabgaben an?+

Auf die Abfindung selbst nein. Aber: bei Versicherungspflicht in der gesetzlichen KV/PV kann die Abfindung als Beitragsbemessungs-Grundlage zaehlen, wenn keine echte Beendigung vorliegt.

Wie hoch ist die Steuer auf 50.000 EUR Abfindung?+

Stark abhaengig vom Jahreseinkommen. Bei 40.000 EUR Jahresbrutto und 50.000 EUR Abfindung: mit Fuenftelregel rund 35 % effektive Steuer, ohne ueber 40 %.

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