Abfindungs-Rechner
Brutto-Abfindung rein, Netto mit und ohne Fuenftelregelung raus. Ohne Soli, ohne Kirchensteuer, Steuerklasse I.
So funktioniert die Formel
Ohne Regel : Steuer = LSt(Jahr + Abfindung) − LSt(Jahr) Mit Regel : Steuer = (LSt(Jahr + Abfindung/5) − LSt(Jahr)) · 5 Netto : Abfindung − Steuer
Vereinfacht: Grundtarif Steuerklasse I, ohne Soli/Kirche/KV. Fuer genaue Auszahlung beim Arbeitgeber nachfragen oder Steuerberater.
Häufige Fragen
Was ist die Fuenftelregelung?+
Statt die ganze Abfindung auf einmal zu versteuern, wird so getan, als kaeme nur ein Fuenftel davon zum normalen Jahreseinkommen dazu. Die berechnete Steuer wird dann mal 5 genommen. Das glaettet den Steuersatz.
Faustformel fuer die Abfindung?+
Branchenueblich: 0,5 Monatsgehaelter pro Beschaeftigungsjahr (Regel-Abfindung). Im Sozialplan oft mehr.
Fallen Sozialabgaben an?+
Auf die Abfindung selbst nein. Aber: bei Versicherungspflicht in der gesetzlichen KV/PV kann die Abfindung als Beitragsbemessungs-Grundlage zaehlen, wenn keine echte Beendigung vorliegt.
Wie hoch ist die Steuer auf 50.000 EUR Abfindung?+
Stark abhaengig vom Jahreseinkommen. Bei 40.000 EUR Jahresbrutto und 50.000 EUR Abfindung: mit Fuenftelregel rund 35 % effektive Steuer, ohne ueber 40 %.